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Barrierefreiheit: Schrankenloses Internet

Behörden und die öffentliche Verwaltung in vielen Staaten sind rechtlich verpflichtet, barrierefreie Internetauftritte ins Netz zu stellen – so auch in Deutschland. Auch ohne die explizite gesetzliche Vorgabe halten wir es für wichtig, dass Web-Seiten grundsätzlich ohne Hürden genutzt werden können. Neben unserer sozialen Verantwortung gegenüber Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen hat ein barrierefreier oder zumindest barrierearmer Internetauftritt auch technische Vorteile: Nicht nur Screenreader, die zum Beispiel blinden Menschen das Surfen im Internet ermöglichen, sondern auch mobile Endgeräte wie Handys oder PDA können die Seiteninhalte besser darstellen.

Wir empfehlen unseren Kunden grundsätzlich die Ziele der Barrierefreiheit bei der Seitenentwicklung und -gestaltung zu berücksichtigen. Daher gehen wir mit gutem Beispiel voran.

Auf dieser Internetpräsenz wurden folgende Aspekte der Barrierearmut beachtet:

  • Trennung von Inhalt und Layout
  • Ändern der Schriftgröße
  • Beschreibungen und Erklärungen
  • Einsatz verschiedener Browser
  • leichte Auffindbarkeit der Suche sowie Möglichkeit der erweiterten Suche
  • Darstellung der Seite als Sitemap
  • Nutzbarkeit des Webauftritts über die Tastatur

Leider konnten folgende Anforderungen an die Barrierearmut einer Webseite nicht berücksichtigt werden:

  • Darstellung der Inhalte in Gebärdensprache
  • Alternative „Nur-Text“-Seite

Wir sind ständig bemüht, noch vorhandene Hindernisse abzubauen. Daher freuen wir uns auf Ihre Hinweise, wenn Sie auf unseren Seiten ins Stolpern gekommen sind.